Aktuell

Widerruf von Darlehensverträgen

Eine Bank ist dazu verpflichtet, ihre Kunden bei Verbraucherdarlehensverträgen über das ihnen zustehende Widerrufsrecht zu belehren. Erfüllt sie diese Pflicht nicht ordnungsgemäß, können Darlehensnehmer, die ihren Vertrag nach dem 01.11.2002 abgeschlossen haben, ihren Widerruf grundsätzlich unbegrenzt erklären, da die Frist in diesem Fall nie zu laufen begonnen hat.

Nach aktuellen Auskünften der Verbraucherzentrale Hamburg sind nach eigener Erhebung fast 80 % der ihr vorliegenden Widerrufsbelehrungen fehlerhaft.
Auch in der täglichen Praxis der Kanzlei Dr. Becker, die viele Widerrufsbelehrungen diverser Banken auswertet, bestätigt sich, dass für den Großteil der Kunden tatsächlich die Möglichkeit des Widerrufs besteht. Im Einzelfall geht es für den Mandanten wegen der derzeitigen Niedrigzinsphase wirtschaftlich um mögliche Zinsersparnisse in Höhe von mehreren zehntausend Euro.

Eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung muss deutlich gestaltet sein und sich aus dem sonstigen Vertragstext herausheben. Zudem muss sie auch inhaltlich über alle relevanten Punkte zutreffend informieren. Viele der von den Banken verwendeten Formulierungen in den Widerrufsbelehrungen entsprechen nicht den gesetzlichen Mustervorlagen. Sie wurden zwischenzeitlich von Gerichten als irreführend und nicht deutlich genug festgestellt. Wenn die Belehrung insgesamt falsch ist, kann seitens des bankrechtlich spezialisierten Anwalts für den Darlehensnehmer ein Widerruf erklärt werden. Da der Widerruf weit reichende Folgen hat, sollte der einzelne Betroffene jedoch keineswegs eigenständig ohne vorherige Rechtsberatung vorgehen.
„Die Banken lenken erfahrungsgemäß ohnehin erst dann ein, wenn sich ein Rechtsanwalt für den Darlehensnehmer legitimiert bzw. dessen Interessen außergerichtlich vertritt“, erläutert die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwältin Dr. Becker.
Im Ergebnis steht dem Kunden eine legale Möglichkeit zur Verfügung, sich auch viele Jahre nach Abschluss seines Darlehens von einem Vertrag mit hohen Zinsen ohne Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung und ggf. unter Erstattung diverser Bankgebühren zu lösen. Er kann das Darlehen zu aktuellen, in der Regel deutlich günstigeren Konditionen weiterführen.