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Thomas Lloyd: Dr. Becker erstreitet erfolgreich Urteil gegen Londoner CT Infrastructure Holding Ltd

Das Landgericht Hamburg verurteilte die beklagte CT Infrastructure Holding Ltd mit Sitz in London, an den Kläger 16.800,00 Euro nebst Kosten seiner vorgerichtlichen Vertretung sowie Zinsen zu zahlen (Urteil vom 25.02.2021, Az. 327 O 433/19). Laut Urteil hat die Beklagte ferner die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Die im internationalen Zivil- sowie Zivilprozessrecht angesiedelte Entscheidung erstritt die bankrechtlich spezialisierte Kanzlei Dr. Becker, Hamburg, für einen betroffenen Genussrechtsinhaber.

Der Kläger hatte vinkulierte Genussrechte vom Typ „Thomas Lloyd Global High Yield Fund 450“ bei der Thomas Lloyd Investments AG, einer Aktiengesellschaft österreichischen Rechts, gezeichnet. Die Aktiengesellschaft war im Jahr 2013 in eine GmbH österreichischen Rechts umgewandelt worden. Zuvor hatten diverse österreichische Wirtschaftsprüfer die Jahresabschlüsse der Aktiengesellschaft in den Jahren 2008 bis 2012 nur eingeschränkt bestätigt oder sogar Versagungsvermerke erteilt. Ein erneuter Wechsel der Rechtsform erfolgte im Jahr 2013, indem die GmbH mit Wirkung zum 31.12.2018 auf die beklagte CT Infrastructure Holding Ltd, eine Gesellschaft nach dem Recht England und Wales, verschmolzen wurde.

Mit seinem Urteil erteilte das Landgericht dem Versuch der Beklagten, die gezeichneten Genussrechte in nicht börsengehandelte „Aktien“ mit einem Stammwert von 0,001 Euro umzuwandeln, und hiermit die klägerische Beteiligung de facto treuwidrig entwerten zu wollen, eine klare Absage.

Zur Thomas LLoyd-Gruppe als einer der größten Anbieter von Finanzanlagen auf dem Grauen Kapitalmarkt gab es bereits eine kritische BT-Anfrage (Drucksache 19/12080). Sowohl die Zeitschrift Finanztest als auch das Handelsblatt warnten eindringlich vor einer Anlage in Produkte der Gruppe. Bislang klagten bundesweit eine Vielzahl betroffener Anleger mit höchst unterschiedlichen Ausgängen der rechtlich und tatsächlich komplex gelagerten Verfahren.

Die Hamburger Bankrechtsexpertin Dr. Becker empfiehlt Anlegern der Thomas Lloyd-Gruppe, alle rechtlichen Möglichkeiten zeitnah anwaltlich prüfen zu lassen.