Für eine Anlegerin, die sich als typisch stille Gesellschafterin an der Midas Management AG beteiligte, hat die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Dr. Becker einen Arrestbefehl erwirkt (AG Köln, Entscheidung vom 18.03.2013, Az. 124 C 138/13).
Das Gericht sah die zivilprozessualen Voraussetzungen gemäß §§ 916 ff. ZPO für gegeben an, um einen Arrest anzuordnen. Insbesondere habe die Antragstellerin ihren gegenüber der Midas Management AG bestehenden Zahlungsanspruch aufgrund der eingereichten Vertragsunterlagen zur außerordentlich gekündigten Beteiligung und ihres rechtlichen Vortrags glaubhaft gemacht. Auch habe die Anlegerin glaubhaft die Gefahr dargelegt, die Antragsgegnerin könne sich durch eine Veräußerung von Vermögenswerten der Erfüllung des Anspruchs auf das Auseinandersetzungsguthaben entziehen.
Die Midas Management AG mit Sitz in Köln, eingetragen im Handelsregister AG Köln, HRB 35161, gehört zur Midas-Gruppe. Letztere ging Ende des Jahres 2011 mit der S&K-Gruppe, Frankfurt am Main, eine Partnerschaft ein. Gegen die S&K-Gruppe wird seit mehreren Monaten intensiv strafrechtlich im Rahmen von bundesweiten Großrazzien ermittelt. Insbesondere die S&K-Vorstände, Stephan Schäfer und Jonas Köller, stehen im Verdacht, tausende Anleger banden- und gewerbsmäßig mit Kapitalanlagen betrogen und Anlegergelder veruntreut zu haben. Die Beschuldigten sollen hierbei ein sog. Schneeball- oder Pyramidensystem, auch Ponzi-Schema genannt, verwendet haben.
Aufgrund der gesellschaftsrechtlichen Verflechtung beider Unternehmensgruppen war es der S&K-Gruppe möglich, Herrn Marc-Christian Schraut als neues, alleiniges Vorstandsmitglied bei der Midas Management AG einzusetzen.
Herr Schraut soll bis zu seiner kürz erfolgten Festnahme insgesamt bis zu 34 Vorstandsposten und Geschäftsführungen innegehalten haben. Die S&K-Gruppe stellte ihn bei den Gesellschaftern der diversen Midas-Fonds Ende des Jahres 2011 als angeblich erfahrenen Immobilienexperten vor. Tatsächlich war Herr Schraut Geschäftsführer der inzwischen insolventen und gelöschten Innovationspark Rheinhessen GmbH, Hannover (Amtsgericht Hannover, Az. 907 IN 985/11-8). Gegen den Beschuldigten Schraut soll zudem bereits seit September 2009 am Amtsgericht Aschaffenburg (Bayern) ein Privatinsolvenzverfahren (Az. 4 IN 130/07) laufen.
Im Rahmen des Finanzskandals um die S&K-Gruppe meldeten zuletzt zahlreiche Emissionshäuser und Fondsgesellschaften, die durch mutmaßlich kriminelle Aktivitäten der S&K-Gruppe betroffen sein könnten, Insolvenz an. Hierunter befanden sich z. B. das von S&K übernommene Emissionshaus DCM AG, die United Investors Holding, die FIHM und SHB-Gesellschaften.
Betroffene Anleger der diversen Midas-Gesellschaften sollten sich unverzüglich anwaltlich beraten lassen, um bestehende Zahlungsansprüche vorläufig im Wege des Eilrechtsschutzes sichern zu lassen.
„Auch wenn die Staatsanwaltschaft bereits Vermögenswerte sichergestellt hat, können diese durch dinglichen Arrest zu Gunsten des jeweiligen Gläubigers im Wege der sog. Rückgewinnungshilfe gesichert werden“, erläutert die bankrechtlich spezialisierte Rechtsanwältin Dr. Ina Becker, Hamburg. Weitere Arrestanträge hat die Kanzlei Dr. Becker beim Landgericht Köln eingereicht.