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Landgericht Hamburg spricht Arzt Schadensersatz zu – Weiterer Regresserfolg der Kanzlei Dr. Becker

In einem Haftpflichtprozess gegen einen Hamburger Anwalt klagte die Kanzlei Dr. Becker erfolgreich Schadensersatz in Höhe von rund 28.000,00 Euro ein. Der durch Bankrechtsexpertin Dr. Becker vertretene Kläger hatte als Arzt seinen früheren Bevollmächtigten mit dem Widerruf von Darlehensverträgen beauftragt. Der beklagte vorherige Anwalt versäumte die gesetzliche Ausschlussfrist zum Widerruf. Hierin sah das Landgericht Hamburg, Urteil vom 07.08.2019, Az. 332 O 83/18, eine schuldhafte, zum Schadensersatz verpflichtende Pflichtverletzung des anwaltlichen Geschäftsbesorgungsvertrags.

Im Rahmen eines Berufungsverfahrens wird nun unter anderem noch geklärt werden, ob der Beklagte nicht auch dazu verpflichtet gewesen wäre, den Kläger als juristischen Laien auf die in den Darlehensverträgen enthaltenen, rechtswidrigen Zinscapklauseln der Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG und entsprechend bestehende Rückforderungsmöglichkeiten hinzuweisen, siehe hierzu auch: » Zinscapklausel: Dr. Becker gewinnt gegen Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG und » Fehlerhafte Zinscap-Darlehen der Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG