Am 16.09.2020 hat das Amtsgericht Düsseldorf über das Vermögen der AvP Deutschland GmbH auf deren Antrag vom 15.09.2020 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet, Az. 502 IN 96/20. Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos bestellt.
Der Rezeptabrechner AvP mit circa 3.500 Kunden und einem jährlichen Abrechnungsvolumen von rund 7 Milliarden Euro ist einer der größten Abrechnungsdienstleister in Deutschland. Daher erschüttert die Insolvenz des Unternehmens zahlreiche Apotheken und Arztpraxen, die dessen Abrechnungsservice in Anspruch genommen haben. Denn laut Presseberichten sollen offene Forderungen gegenüber der Gesellschaft in dreistelliger Millionenhöhe bestehen. Ob und bis wann es zu Auszahlungen an betroffene Vertragspartner der insolventen Abrechnungsstelle kommt, ist derzeit völlig ungewiss. Aufgrund einer Strafanzeige der BaFin soll parallel die Staatsanwaltschaft wegen Verdachts möglicher Straftaten gegen zwei Verantwortliche ermitteln.
Viele Apotheken und Arztpraxen geraten wegen der AvP-Insolvenz in erhebliche Liquiditätsschwierigkeiten bis hin zur Existenzgefährdung. Sie sollten sich dringend wegen aller rechtlichen Möglichkeiten und Sofortmaßnahmen rechtlich beraten lassen.
Im vertragsrechtlichen Bereich kommt es vor allem darauf an, wie der konkrete Vertrag mit der AvP ausgestaltet ist. Hiernach richten sich die konkreten Rechte der betroffenen Apotheke oder Arztpraxis. Strafrechtlich kommen Eilmaßnahmen zur Arrestierung von Vermögenswerten in Betracht.
Derzeit wird über staatliche Rettungsmaßnahmen diskutiert, Banken bieten Übergangskredite an. Letztere können erfahrungsgemäß gefährliche Fallstricke beinhalten. Angebote sollten vorab anwaltlich durch einen bankrechtlichen Experten geprüft werden.
Die Kanzlei Dr. Becker hat in ähnlichen Finanzskandalen erfolgreich Arreste und gerichtliche Entscheidungen für Betroffene erwirkt. Als Darlehensrechtsspezialistin ist Rechtsanwältin Dr. Ina Becker vor allem mit Finanzprodukten für Apotheker und Ärzte vertraut.
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