Für den Geschäftsführer einer Baufirma setzte die SCHUFA-Expertin Dr. Ina Becker die Löschung eines Negativeintrags samt Historie zu einem Abwicklungskonto der Telekom Deutschland GmbH durch.
Die Bankrechtsanwältin machte erfolgreich für ihren Mandanten bei der SCHUFA geltend, dieser sei nicht für die aufgetretene Zahlungsstörung verantwortlich gewesen. Denn der Geschäftsführer war unternehmerisch nicht nur im Baugewerbe, sondern in mehreren Bereichen tätig. Für seinen gastronomischen Gewerbebetrieb waren aufgrund nachweisbarer Absprachen und Vertragsgestaltungen der Cousin des Mandanten sowie dessen Bruder verantwortlich. Diese hatten ihrem Verwandten zugesichert, alle Rechnungen des auf den Namen des Unternehmers gemeldeten Gewerbebetriebs zu zahlen.
Familiäre Differenzen führten zur Abmeldung des Betriebs und zu der Zahlungsstörung. Von dieser erfuhr der GmbH-Geschäftsführer erst, nachdem er einen privaten Kredit für einen Immobilienkauf aufnehmen wollte. Jeder Negativeintrag bei der SCHUFA sorgt unabhängig von der Höhe des Negativsaldos de facto dafür, dass kreditgebende Stellen neue Verträge ablehnen. Wegen des internen Nachmeldungssystem der SCHUFA und deren Vertragspartner drohte dem Mandanten außerdem eine Kündigungslawine im allgemeinen Geschäftsverkehr.
„Die Bonität eines GmbH-Geschäftsführers wirkt sich direkt auf die Kreditwürdigkeit der von ihm geführten GmbH aus“, sagt SCHUFA-Expertin Dr. Becker aus Hamburg. „Jeder Geschäftsführer sollte daher seinen personenbezogenen Datenbestand bei allen Kreditinformationssystemen laufend kontrollieren. Sehr häufig sind die gespeicherten Daten nicht mehr aktuell, unvollständig oder inkorrekt.“
Da Löschungen bei der SCHUFA nicht einfach durchzusetzen sind, verlangte die Sparkasse, bei dem der betroffene Mandant einen Immobilienkredit beantragt hatte, sogar die Übergabe des physischen Originalschreibens der SCHUFA vom 21.10.2021, mit dem der Bankrechtskanzlei Dr. Becker die Löschung des Negativeintrags bestätigt worden war.
„Mit einer bereinigten SCHUFA und weiteren weitgehend unbekannten anwaltlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Kreditwürdigkeit steigen die Chancen auf wesentlich bessere Kreditkonditionen“, weiß Dr. Becker, die bereits einer Vielzahl von Geschäftsführern helfen konnte. Dies auch im Bereich der SCHUFA-Unternehmensauskünfte.
Siehe hierzu auch: » Schufa und Datenschutz