Bankrecht ist unsere wichtigste Fachkompetenz-Säule. Es handelt sich um ein Spezialgebiet, das außerordentlich dynamisch durch höchstrichterliche Rechtsprechung und gesetzgeberische Aktivität weiter entwickelt wird. Bankrecht gehört zum Wirtschaftsrecht. Es betrifft
Unternehmen und Privatpersonen, die am allgemeinen Geschäftsverkehr teilnehmen, sei es durch Giro- oder Kreditverträge, Swap-Verträge, eine Beteiligung an Fonds, die Ausgabe mittelständischer Anleihen, etc.
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Wir beraten Sie qualifiziert bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen. Mit unserer bankspezifischen jahrzehntelangen Erfahrung kreieren wir außergerichtlich und gerichtlich intelligente Lösungen, die passgenau auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt sind.
Unsere Schwerpunkte
Unsere Beratung und Interessensvertretung erstreckt sich insbesondere auf folgende Bereiche
- Darlehensrecht, Bürgschaft, Bau- und Immobilienfinanzierung, Zwangsversteigerungsrecht
- Bonitätskriterien, Datenschutz, Scoring- und Rating-Verfahren, Creditreform- und SCHUFA-Auskünfte
- Alle anlagerechtlichen Fragen, Swap-Geschäfte und andere OTC-Derivate samt steuerrechtlicher Bezüge, Beratungshaftung
- Partiarische Darlehen, Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Rückabwicklung von Beteiligungen an offenen und geschlossenen Fonds, z.B. defizitäre Immobilienfonds, Schiffsfonds, Medienfonds, Umweltfonds, etc.
- Kontokündigung und Kontosperrung, Kreditkarten- oder Anlagebetrug,
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