Für einen selbstständigen Finanzmakler klagte die bankrechtlich spezialisierte Kanzlei Dr. Becker erfolgreich die Rückzahlung eines fälligen Darlehensbetrags in Höhe von 35.000,00 Euro zzgl. Bankgebühren, Verzugszinsen und Anwaltskosten ein. Das Urteil des Landgerichts Lübeck vom 13.12.2019, Az. 3 O 257/19, ist mittlerweile rechtskräftig geworden.
Der Kläger war einem mutmaßlichen Trickbetrüger zum Opfer gefallen, der sich unter falschen Versprechungen das in beruflichem Kontext gewährte Darlehen sowie weitere Vergünstigungen erschlichen hatte. Gegen den Beklagten wird derzeit strafrechtlich ermittelt und die Zwangsvollstreckung betrieben.
Für den Finanzmakler hatte zudem ein geplatzter Scheck des Darlehensnehmers zur vermeintlichen Rückzahlung des geliehenen Geldes unverschuldet für eine Bankkündigung und Probleme mit der SCHUFA Holding AG gesorgt, die Rechtsanwältin Dr. Becker ebenfalls komplett für ihren Mandanten bereinigte.