Eine durch Rechtsanwältin Dr. Becker international verteidigte Mandantin wurde mit Urteil des belgischen Strafgerichts in Gent vom 11.10.2021, Systeemnummer 18CO17248, Dossiernummer 21G000409, freigesprochen.
Die Mandantin der Kanzlei Dr. Becker hatte nichtsahnend für die Firma appsec-24.de das „Dienstleistungsangebot der Fidor Bank AG getestet“, ohne zu merken, dass sie tatsächlich ein online-Konto eröffnete, dessen sich unbekannte Täter bemächtigten. Wenige Monate nach dem Missbrauch des Video-Ident-Verfahrens samt betrügerischer Kontoeröffnung bekam sie einen Vorladungsbefehl – flämisch Bevel Tot Dagvaarding, aus Belgien. Sie sei verdächtig, gemeinsam mit einer Italienerin betrügerische Aktionen im Internet und Geldwäsche zu Lasten eines belgischen Opfers betrieben zu haben. Wie die Akteneinsichtnahme ergab, hatte die Italienerin für eine Vergütung von 100,00 Euro ein Konto für einen ihr unbekannten Dritten bei der Poste Italiane eröffnet, um „ihre minderjährigen Kinder zu ernähren“. Nach vorherigem Phishing hatten Kriminelle Beträge zu Lasten des Belgiers von dessen Konto der niederländischen Argenta-Bank sowohl auf das Konto der italienischen Postepay als auch auf das deutsche Fidorkonto überwiesen. Die eingegangenen Zahlungen flossen von Italien überwiegend nach Moskau ab; Beträge auf dem Fidorkonto betrafen betrügerische ebay-Verkäufe.
„Ein Video-Ident-Verfahren bei Banken und sonstigen Dienstleistern sollte generell unbedingt vermieden werden“, rät Bankrechtsspezialistin Dr. Ina Becker. „Bei einer missbräuchlichen Kontoeinrichtung oder Identitätsdiebstahl können Opfer schnell Gefahr laufen, des sogenannten Money-Muling (englisch Mule bedeutet Esel, d. h. Betätigung als Geldesel) oder der Geldwäsche bezichtigt zu werden. Sie können sich sogar ungewollt an terroristischen oder hochkriminellen Aktivitäten beteiligen“, sagt Dr. Becker weiter.
Eine Strafverteidigung ist zeit- sowie kostenintensiv und im internationalen Bereich mit besonders hohen Risiken verbunden.
Siehe hierzu auch:
» CEO-Fraud und weitere Formen des Überweisungsbetrugs
» Finanzprodukte im Multi-Level-Marketing – Vorsicht vor Haftungsfallen & strafrechtlichen Konsequenzen