Die Entscheidung der Schweizer Nationalbank im Januar 2015, den Euro-Mindestkurs des Schweizer Franken (CHF) aufzuheben, führte bekanntlich zu dessen rapiden Kursanstieg und zu akuten Turbulenzen auf den Finanzmärkten.
Geradezu ruinöse Konsequenzen hat der geänderte Wechselkurs für Darlehensnehmer, die aufgrund der Empfehlung einer Bank ihren Kredit in Schweizer Franken aufgenommen haben. Ebenso betroffen sind Swapvertragspartner, die z. B. ein Zins- oder Währungszinsswapgeschäft (Cross-Currency-Swaps/CCS) oder Currency-Related-Swapgeschäft (CRS) im Zusammenhang mit dem Schweizer Franken als Darlehenswährung abgeschlossen haben. Diverse Banken verkauften die Swapgeschäfte mit Schweizer Franken als Kreditwährung vor allem in den Jahren 2006-2008 europaweit zur vermeintlichen Zinsoptimierung.
Um Schadensersatzansprüche überprüfen zu lassen, sollten sich CHF-Darlehensnehmer und CHF-Swapvertragspartner, unverzüglich an einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden.
In einem Beispielsfall erzielte die Kanzlei Dr. Becker für von ihr vertretene Darlehensnehmer einen außergerichtlichen Vergleich. Die Mandanten konnten ihr CHF-Fremdwährungsdarlehen ohne Anfallen einer Vorfälligkeitsentschädigung und mit weiteren finanziellen Vorteilen in der derzeitigen Niedrigzinsphase ohne Verluste umschulden. Sie sparen durch den anwaltlich ausgehandelten Vergleich langfristig insgesamt circa 50.000,00 Euro.
Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwältin Dr. Ina Becker berichtet, hatten die von ihr vertretenen Mandanten ein Fremdwährungsdarlehen in Schweizer Franken bei einer süddeutschen Sparkasse aufgenommen, um eine eigengenutzte Immobilie zu finanzieren. Vereinbarungsgemäß war das tilgungsfreie, endfällige Festdarlehen ebenso wie die geschuldete Zinszahlung in Schweizer Franken (CHF) zu erfüllen.
Bereits vor der Entscheidung der Schweizer Nationalbank wollten sich die Mandanten wegen bestehender Währungsrisiken von der gewählten Finanzierung lösen.
Die von den Darlehensnehmern beauftragte Kanzlei Dr. Becker erklärte einerseits den Widerruf der auf den Abschluss des Gesamtdarlehens gerichteten Willenserklärungen. Darüber hinaus argumentierte die Bankrechtsspezialistin mit wichtigen weiteren Gesichtspunkten. Sie erzielte binnen weniger Wochen den für ihre Mandanten günstigen Vergleich.
„Eine gerichtliche Klärung hätte voraussichtlich mehrere Jahre gedauert und wäre mit erheblichen Risiken verbunden gewesen, erläutert Rechtsanwältin Dr. Becker.
Die Bankrechtsexpertin sieht auch bei CHF-Swapgeschäften wegen der strengen Vorgaben des Bundesgerichtshofes zur Reichweite der Aufklärungspflichten von Banken gegenüber Swapkunden gute Chancen, Schadensersatz zu erlangen.
„Eine weitere wichtige Entscheidung des Bundesgerichtshofes zu Swapgeschäften ist für den 28.04.2015 angekündigt (Az. XI ZR 378/13)“, so Rechtsanwältin Dr. Becker.
Finanzexperten prognostizieren, dass der Kurs des Schweizer Franken auch künftig stark bleiben und zu einer Verteuerung von CHF-Darlehen und den oben genannten Swapgeschäften führen wird.