Das Recht der Mittelherkunftsnachweise betrifft das Spannungsfeld von informationeller Selbstbestimmung des Einzelnen einerseits und den berechtigten Schutzbedürfnissen allgemeiner Interessen andererseits.
Eine Bank kann dazu verpflichtet sein, Nachweise zu der Herkunft von Geldern bei einem Kunden anzufordern. Seit den letzten Banken- und Finanzkrisen sind gesetzliche Regularien, die das deklaratorische Ziel verfolgen, Geldwäsche sowie andere strafrechtliche Aktivitäten aufzuspüren oder zu verhindern, schier ausgeufert. Sie verpflichten Banken und weitere Stellen quasi als Erfüllungsgehilfen der staatlichen Exekutive dazu, Identifizierungen und Nachforschungen auszuführen, verdächtige Aktivitäten anzuzeigen und umfassende Dokumentationen bereitzuhalten.
Die rechtliche Pflicht eines Bankkunden dazu, die Herkunft seiner finanziellen Mittel offen zu legen, kann jedoch nie uneingeschränkt bzw. uferlos bestehen. Denn sowohl das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) als auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) verbieten eine nicht konkret-anlassbezogene Sammlung von Daten auf Vorrat.
Seitdem Daten in Expertenkreisen teils als wertvoller als Geldwährungen angesehen werden, sind verstärkt Aktivitäten zu einer umfassenden Ausforschung umfassender Datenmengen samt Zentralisierung durch private Unternehmen zu beobachten. Die seit Jahren in Rechtsprechung und Literatur diskutierte Gefahr eines „Gläsernen Bankkunden“ oder „Gläsernen Bürgers“ nimmt stetig zu.
Das BVerfG hat das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Einzelnen als Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Art. 2 Abs. 1, 1 Abs.1 des Grundgesetzes (GG) verankert und inhaltlich in zahlreichen Entscheidungen ausgefüllt.
Auch die sonstige höchstrichterliche Rechtsprechung wird kontinuierlich und dynamisch weiterentwickelt, zum Beispiel durch Vorlagefragen nationaler Gerichte beim EuGH, um eine korrekte Interpretation und interessensgerechte Anwendung der Regularien im Recht der Mittelherkunftsnachweise zu gewährleisten.
Siehe hierzu auch » Geldwäschevorwurf