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D & O Versicherung

Eine D & O-Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung, auch Organ- oder Manager-Haftpflichtversicherung genannt) ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die ein Unternehmen üblicherweise für seine Organe, z. B. Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, und leitenden Angestellten abschließt. Sofern ein Unternehmen nicht dazu gewillt ist, kann jeder Manager auf eigene Rechnung dafür sorgen, dass Risiken der beruflichen Tätigkeit versichert sind. Es handelt sich um eine Berufshaftpflichtversicherung für Entscheidungsträger, die jedwede Tätigkeit abdeckt, so z. B. das operative Geschäft, die Gestaltung von Verträgen, den Bereich der Produktentwicklung oder strategische Entscheidungen.

Wegen der stetig steigenden Anforderungen an ein adäquates Compliance Management System nehmen Haftungsklagen gegen Manager in der Praxis zu. Im bankrechtlichen Bereich sind z. B. die jüngsten Pflichten nach dem Geldwäschegesetz (GWG) und Gesetz für das Kreditwesen (KWG) für das Krypoverwahrgeschäft zu nennen, siehe auch »  Neue Regeln für Krypto­verwahr­geschäfte – Unternehmens­pflichten nach KWG und GWG
Weitere hochkomplexe Regularien im Finanzdienstleistungsbereich betreffen die Korruptionsprävention und den Datenschutz.

Die gesetzlichen Haftungsregelungen für Organmitglieder von Kapitalgesellschaften können sich wirtschaftlich existentiell vernichtend auswirken. Denn das betroffene Organmitglied haftet für einfachstes Verschulden grundsätzlich der Höhe nach unbegrenzt mit seinem Privatvermögen. Wegen beschleunigter Märkte und einer zunehmend strikten Rechtsprechung zu Sorgfaltspflichten, ist jede Tätigkeit als Vorstand oder Geschäftsführer selbst bei größter Sorgfalt in hohem Maße gefahrgeneigt. Nicht nur werden Lebenssachverhalte und wirtschaftliche Beziehungen immer komplexer, sondern auch die Rechtswirklichkeit verändert sich dynamisch bei teils bestehenden Rechtslücken (s. z. B. Cum-Ex Skandal). Vor diesem Hintergrund ist selbst ein erfahrener Manager vor verheerenden Haftungsfolgen nicht gefeit.

Um strafrechtliche Risiken der eigenen Tätigkeit als Entscheidungsträger abzudecken, reicht die D & O-Versicherung allein ggf. nicht aus. Um weiteren Haftungsrisiken der Geschäftsleitung zu begegnen, kann der Abschluss eines Spezialstrafrechtsschutzes für Unternehmensleiter ebenso ratsam sein.

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