Das Bankstrafrecht betrifft alle Sachverhalte, die zu einer strafrechtlichen Bestrafung führen können oder die eine strafrechtliche Interessensvertretung eines Geschädigten erforderlich machen. Zumeist geht es um Geldwäsche, Betrug, zum Beispiel in Form von Lastschriftreiterei, Scamming, Phishing oder CEO-Fraud, Unterschlagung von Vermögenswerten, Steuerhinterziehung oder andere Steuerdelikte.
Jedes Strafverfahren stellt für den Betroffenen eine extreme Belastung dar. Es drohen hohe Geldstrafen, im schlimmsten Fall sogar eine Gefängnisstrafe. Zudem sind berufsrechtliche und private, familiäre Konsequenzen sowie eine massive gesellschaftliche Ächtung zu befürchten. Bereits der reine Vorwurf einer Straftat kann zu einer erheblichen Stigmatisierung und Vorverurteilung führen. Letztendlich beeinflussen die Folgen einer Verurteilung das gesamte zukünftige Leben des Betroffenen.
Wegen des Ungleichgewichts der Kräfteverhältnisse und oft automatisiert ablaufenden hoheitlichen Ermittlungsverfahren ist eine frühzeitige kompetente Verteidigung durch einen erfahrenen, auf Bankstrafrecht spezialisierten Anwalt unabdinglich. Dieser kennt sich insbesondere damit aus, wie die einzelnen Finanzbehörden, Staatsanwaltschaften, Gerichte und Banken sowohl im nationalen als auch im internationalen Bereich arbeiten.
Er kämpft engagiert und diskret für die Interessen sowie Ziele seines Mandanten. Schließlich unterstützt er den Beschuldigten einfühlsam in der belastenden Ausnahmesituation. Der Bankstrafrechtler ist geschickt dazu in der Lage, das individuelle Lebensschicksal des Mandanten gegenüber Behörden und Gerichten sichtbar zu machen.
Geschädigte einer Straftat befinden sich oft im Zustand eines erlebten akuten Schocks. Sie sind an einer bestmöglichen Aufklärung sowie Strafverfolgung interessiert, um materielle Schäden und das erlebte persönliche Unrecht bestmöglich kompensieren zu können. Hierzu kann ein versierter Bankrechtsspezialist Vorgänge optimieren sowie beschleunigen, indem er zum Beispiel zivil- oder strafrechtliche Sicherungsmaßnahmen veranlasst.
Referenzmandate von Rechtsanwältin Dr. Ina Becker
- Verteidigung eines GmbH-Geschäftsführers gegen Vorwurf der Steuerhinterziehung im internationalen Bereich
- Abwehr berufsrechtlicher Folgen für gebundenen Vermittler durch Vertretung gegenüber der BaFin
- Verteidigung einer GmbH als Verfahrensnebenbeteiligte im Zusammenhang mit Vorwürfen der Geldwäsche, Urkundenfälschung und des Betrugs
- Verteidigung eines GmbH-Geschäftsführers wegen Vorwürfen des Betrugs, Handelns ohne Erlaubnis gemäß §§ 54, 32 KWG und verbotener Kryptowährungsgeschäfte
- Verteidigung eines GmbH-Geschäftsführers wegen des Vorwurfs der Geldwäsche inklusive LKA-Razzia, Vermögensarrest, Kfz-Beschlagnahmung und Kontopfändung
- Verteidigung diverser Privatpersonen, u. a. wegen des Vorwurfs eines belgischen Strafgerichts des gemeinschaftlichen Computerbetrugs im „Phishing-Modus“
Siehe hierzu auch
» Arrestbeschlüsse gegen S&K-Verantwortliche Schäfer, Köller, Schraut und Gloy
»Erfolg im Internationalen Bankstrafrecht – Freispruch in Belgien
» Erfolgreiche BaFin-Berichtigungsanzeige
für Tied Agent
» Erfolg nach CEO-Fraud – Überweisungsbetrag gesichert und rückgewonnen