Im Geschäftsverkehr sind Unternehmen und Privatpersonen essentiell auf ein Bankkonto angewiesen, um Beträge bargeldlos zu überweisen, per Lastschrift einziehen zu lassen oder Bargeld mit EC- oder Kreditkarte am Geldautomaten zu erlangen.
Sobald die Bank ein bestehendes Konto sperrt oder kündigt, kann dies existentielle Folgen für das betroffene Unternehmen bzw. den einzelnen Kunden haben.
Die Ursachen für eine Sperrung des Kontos können vielfältig und für den Kontoinhaber oft nicht sofort erkennbar sein. In einigen Fällen sperrt die Bank das Konto aufgrund eines gerichtlichen „Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses“, den zuvor ein Gläubiger beantragt hat. In Folge der Pfändung lässt die Bank keine Verfügungen mehr über das betroffene Konto zu und zahlt Guthabensbeträge nicht mehr an den Kontoinhaber aus. Denkbar ist auch, dass die Bank das Konto sperrt, um eigene offene Beträge zu verrechnen.
Eine Kontokündigung kann verursacht sein durch datenschutzrechtlich unberechtigte Datenübermittlungen von Kreditinformationssystemen, wie z. B. der SCHUFA Holding AG, die mit verschiedenen Banken kooperiert. So liegt eine datenschutzrechtlich unzulässige Meldung sog. „Negativmerkmale“ vor, wenn die der Bank übermittelten Daten entweder nicht richtig, nicht aktuell oder nicht vollständig sind. Die übermittelten Falschdaten wirken sich direkt auf die Kreditwürdigkeit des Bankkunden aus, dem die laufende Geschäftsverbindung gekündigt werden kann.
Schließlich kann ein Konto auch dann gesperrt oder gekündigt werden, wenn die Bank einen strafrechtlichen Verdacht gegen den Bankkunden hat, z. B. den der Geldwäsche gemäß § 261 des Strafgesetzbuches. In diesen Fällen sollte der Bankkunde unverzüglich eine Kanzlei mit der Vertretung seiner strafrechtlichen Interessen und Einsichtnahme in die Ermittlungsakten beauftragen.
Die Kanzlei Dr. Becker, Hamburg, hat bereits eine Vielzahl von Mandanten bank-, wirtschaftsstraf- und datenschutzrechtlich bei Kontosperrung, Kontokündigung oder in Fällen akuter Kreditgefährdung vertreten.
Siehe hierzu auch:
» Credit Crunch wegen falscher Schufa-Meldung
» Datenschutzrechtliche Fragen des Schufa-Auskunftsverfahrens
Betroffene sollten vor allem dann unverzüglich anwaltlichen Rat einholen, wenn ihnen die Ursachen für Kontosperrung oder -kündigung nicht bekannt sind. Da in vielen Fällen, wie einer akuten Unternehmensgefährdung, Maßnahmen einstweiligen Rechtsschutzes erforderlich sein können, ist es empfehlenswert, eine auf diesem Gebiet langjährig erfahrene Kanzlei zu beauftragen, so Rechtsanwältin Dr. Becker.