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S&K-Finanzskandal – Urteil gegen Midas Management AG

Für eine stille Gesellschafterin hat die bankrechtlich spezialisierte Kanzlei Dr. Becker erfolgreich ein rechtskräftiges Versäumnisurteil gegen die Midas Management AG erstritten (Amtsgericht Köln, Urteil vom 11.02.2014, Aktenzeichen 124 C 456/13.

Wegen strafrechtlicher Ermittlungen gegen die S&K-Gruppe, die gesellschaftsrechtlich mit der Midas Management AG verflochten ist, kündigte die Kanzlei Dr. Becker die Beteiligung einer typisch stillen Gesellschafterin rechtswirksam fristlos. Nachdem die Midas Management AG das fällige Auseinandersetzungsguthaben nicht ausgezahlt hatte, setzte die Hamburger Kanzlei die Ansprüche der stillen Gesellschafterin sowohl im Wege einstweiligen Rechtsschutzes als auch im Hauptsacheverfahren durch.

In Höhe des nun rechtskräftig ausgeurteilten Betrages war zunächst ein so genannter dinglicher Arrest gerichtlich angeordnet worden (Amtsgericht Köln, Beschluss vom 18.03.2013, Aktenzeichen 124 C 138/13). Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwältin Dr. Becker, Hamburg, erläutert, diente das Arrestverfahren der vorläufigen Sicherung bestehender Ansprüche gegen die Midas Management AG, um einen endgültigen Verlust des Beteiligungsbetrages zu verhindern. Der gerichtliche Arrestbefehl wurde erfolgreich im Wege der Zwangsvollstreckung gegen die Midas Management AG vollzogen.

Im späteren Hauptsacheverfahren ließ sich die Midas Management AG zwar gerichtlich durch eine größere überörtliche Kanzlei vertreten. Ihr Prozessbevollmächtigter teilte jedoch im Termin zur mündlichen Verhandlung mit, die Gesellschaft wolle „keine begründete Entscheidung des Gerichts riskieren“ und verzichtete darauf, einen Antrag zu stellen. Vor diesem Hintergrund ist das Versäumnisurteil vom 11.02.2014 ergangen, mit dem die Midas Management auch dazu verurteilt wurde, der Gesellschafterin entstandene anwaltliche Kosten zu ersetzen.

Die innerhalb der Midas-Gruppe durch S&K direkt eingesetzten Vorstände und Geschäftsführer befinden sich teils bis heute in Untersuchungshaft. Wegen höchst intransparenter geschäftlicher Aktionen und einer möglichen Insolvenzgefahr bei allen Midas-Gesellschaften sollten betroffene Anleger unverzüglich anwaltlich prüfen lassen, ob auch sie ihre Zahlungsansprüche zeitnah durchsetzen können, empfiehlt Rechtsanwältin Dr. Ina Becker, Hamburg.