Anleger, die Fonds und andere Finanzprodukte von Postbankberatern erwarben, sollten unverzüglich Schadensersatzansprüche prüfen lassen.
Die für die Postbank Finanzberatung tätigen Anlageberater verkauften Kunden eine Vielzahl objektiv ungeeigneter Investments. Empfohlen wurden vor allem Beteiligungen an geschlossenen Fonds, die hohe unternehmerische Risiken beinhalten.
Die auf Bankrecht spezialisierte Kanzlei Dr. Becker aus Hamburg vertritt geschädigte Anleger, die ihr Kapital auf Empfehlung eines Postbankberaters in bis zu 18 geschlossene Schiffs- und sonstige Fonds mit langfristiger Kapitalbindung und hohem Verlustrisiko investierten.
Bei den faktisch nicht fungiblen Beteiligungen handelt es sich um hochkomplexe, spekulative und insolvenzgefährdete Finanzinstrumente. Sie sind nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung für die private Altersvorsorge generell ungeeignet.
Zudem setzt eine anleger- und objektgerechte Beratung voraus, dass auf ausreichende Liquidität und Diversifizierung geachtet wird. Ein Berater, der einem Anleger derart einseitig und konzentriert Beteiligungen an geschlossenen Fonds verkauft, handele schlicht unverantwortlich, erläutert Rechtsanwältin Dr. Ina Becker. Der Verkauf erfolgte in den meisten Fällen, ohne dass auf das erhebliche Provisionsinteresse der Postbankmitarbeiter hingewiesen wurde.
Letztere traten für die Vertriebstochter der Postbank AG, der Postbank Finanzberatung, gegenüber Kunden objektiv als angestellte Mitarbeiter der Postbank auf. Sie verwendeten Geschäftsunterlagen wie z. B. Visitenkarten und Antragsformulare mit dem Firmenlogo der Postbank. Darüber hinaus warb die Postbank selbst mit einzelnen Beraterprofilen auf ihrer Internetseite ohne hierbei kenntlich zu machen, dass es sich tatsächlich um sogenannte freie Finanzberater handelte.
Inzwischen distanziert sich die Postbank von ihren massenhaft entlassenen Beratern. Sie behauptet entgegen des objektiven Anscheins, es sei für den Anleger erkennbar gar kein Postbankberater tätig gewesen. Der Kanzlei Dr. Becker liegen Informationen vor, dass fest angestellte Mitarbeiter der Postbank den mutmaßlich nur zum Schein frei arbeitenden Vermögensberatern Kontostände durchgegeben hätten, um herauszufinden, welche Bankkunden beraten werden können.
Einzelne Gerichte haben die Postbank bereits zum Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung verurteilt. Die Chancen für geschädigte Anleger, einen außergerichtlichen Vergleich zu erzielen, seien gut, so Rechtsanwältin Dr. Becker, Hamburg.