Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegen die N26 Bank AG eine Geldbuße von 9,2 Mio. Euro festgesetzt. Dies begründete die BaFin damit festgestellt zu haben, dass das Institut im Jahr 2022 systematisch Geldwäscheverdachtsmeldungen verspätet abgegeben habe.
Der aufsichtsrechtliche Bescheid vom 24.04.2024 beruht auf § 56 Absatz 1 Nr. 69, Absatz 3 des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz/GwG) in der Fassung des Artikel 34 Kreditzweitmarktförderungsgesetz vom 22. Dezember 2023 (Bundesgesetzblatt 2023 I Nr. 411). Der Bußgeldbescheid ist laut BaFin rechtskräftig.
Zum Hintergrund der weiteren Festsetzung führte die BaFin Folgendes aus: Kreditinstitute sind verpflichtet, eine Meldung an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit–FIU) zu erstatten, wenn sie den Verdacht haben, dass eine Transaktion oder ein sonstiger Geschäftsvorfall mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung im Zusammenhang stehen könnte. Diese Verdachtsmeldungen müssen unverzüglich abgegeben werden. Damit kann die FIU, falls erforderlich, zügig weitere Schritte einleiten, wie etwa die Weiterleitung an Strafverfolgungsbehörden.
Bereits im Jahr 2021 hatte die Aufsichtsbehörde mit ebenfalls rechtskräftigem Bescheid vom 25.06.2021 gegen die damals noch als N26 Bank GmbH firmierende Bank auf Grundlage des § 56 Abs. 1 Nr. 69 GWG ein Bußgeld in Höhe von 4,25 Mio. Euro festgesetzt.