In einem langjährigen, von 2016 bis Juni 2019 andauernden Rechtsstreit zwischen einem handwerklichen Betrieb und der HypoVereinsbank (UniCredit Bank AG) wendete die äußerst kurzfristig beauftragte Bankrechtsanwältin Dr. Ina Becker zunächst erfolgreich den bereits anberaumten Zwangsversteigerungstermin ab.
Siehe Hier zu: » Kanzlei Dr. Becker wendet erfolgreich Zwangsversteigerung von Gewerbeimmobilie ab
Während der weiteren außergerichtlichen Verhandlungen senkte die Bank ihre ursprünglichen Forderungen immer weiter von zunächst rund 124.700,00 Euro auf 74.422,00 Euro und sodann auf pauschal 30.000,00 Euro ab. Da Rechtsanwältin Dr. Becker die jeweils übersandten Forderungsaufstellungen für unschlüssig hielt, wurde über eine etwaige Restforderung vehement gerichtlich gestritten. Hierbei verkündete die Kanzlei Dr. Becker dem bis zum Jahr 2016 tätigen Rechtsanwalt prozessual den Streit, um diesen mit Erfolg zur Nebenintervention und Unterstützung des von der Bank beklagten Unternehmers zu bewegen.
Nicht zuletzt wegen des hochkomplexen Sachverhalts einigten sich die Parteien ohne Präjudiz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht auf eine pauschalierte Restzahlung des Unternehmers in Höhe von 25.000,00 Euro. Die HypoVereinsbank verzichtete zudem auf weitere Zinszahlungen. Auch die eingeforderten Löschungsbewilligungen zu den bestellten Grundschulden liegen nun vollständig vor.
Setzt man die Ausgangsforderung der Bank in Höhe von rund 124.700,00 Euro in Verhältnis zur schließlich 2019 vergleichsweise vereinbarten pauschalen Abgeltungssumme von 25.000,00 Euro kommt man zu einer für den Unternehmer erzielten effektiven Ersparnis von rund 99.700,00 Euro. Dies zeigt deutlich, dass es sich lohnt, Bankforderungen stets durch einen Spezialisten überprüfen zu lassen.