Unternehmen sollten sich sorgfältig vor Überweisungsbetrug schützen: Bei einer Business Email Compromise (BEC), auch CEO-Fraud oder CEO–Betrug genannt, schreiben Betrüger unter täuschend echter Angabe einer gefälschten Manager-Identität per E-Mail Firmenmitarbeiter an. Teils mit Zeitdruck und überzeugend wirkenden Zahlungsforderungen manipulieren die Angreifer, wichtige Firmeninterna mitzuteilen oder Geld zu überweisen. Letzteres zumeist auf das Konto einer ausländischen Bank, was die Rechtsverfolgung eines derartigen Betrugsfalles erheblich erschwert. Die Betrüger setzen weniger auf technische Schwachstellen, sondern auf den menschlichen Faktor. Zusätzlich zu technischen und organisatorischen Maßnahmen empfiehlt es sich daher für jedes Unternehmen, alle Mitarbeiter zu schulen. Statistisch betrachtet nimmt die Anzahl von Überweisungsbetrugsfällen stetig zu bei gleichzeitig sinkender Aufklärungsrate.
Andere Sonderformen des Überweisungsbetrugs sind z. B. das Phishing mit unterschiedlichen Methoden, das Fälschen von Unterschriften nach vorherigem Diebstahl bereits unterzeichneter Überweisungsträger oder der sogenannte Kontoeröffnungsbetrug.
Ist eine Überweisung aufgrund Betrugs erst einmal getätigt, zählt jede Minute, um den Vorgang bei der ausführenden Bank möglichst noch zu verhindern. Wie beim EC- oder Kreditkartenmissbrauch ist sofort die kontoführende Bank als Zahlungsdienstleister zu informieren. Für die rechtlich anspruchsvolle Schadensabwicklung und Anzeige eines Überweisungsbetrugsfalles bei der Polizei empfiehlt es sich unbedingt, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Siehe hierzu auch: » Hilfe bei Verlust und Missbrauch von Debit/EC- oder Kreditkarten